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Die Gewebetransplantation nach dem Transplantationsgesetz
Mit dem Transplantationsgesetz von 1997 wurde für die Organtransplantation eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Das Gesetz regelt nicht nur die Transplantation solider Organe, sondern auch die von Geweben, wie Hornhäute, Gehörknöchelchen, Dura, Herzklappen und Knochen. Besonderes Gewicht der Untersuchung liegt auf der Darstellung der Hornhauttransplantation. Wortlaut, Systematik und Entstehung zentraler Vorschriften des Transplantationsgesetzes geben den Blick frei auf die Kapitulation vor ...

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